Nach der ersten Kontaktaufnahme erfolgt ein Erstgespräch. Dieses dient dem gemeinsamen Kennenlernen und der genaueren Exploration der Symptomatik. Im Rahmen der fünf probatorischen Sitzungen wird die Problematik anhand von diagnostischen Mitteln genauer betrachtet und es werden konkrete Behandlungsziele erarbeitet. Vor diesem Hintergrund wird auch geklärt, welcher Behandlungsumfang für die Erreichung der Ziele sinnvoll erscheint.  

Danach wird ein individueller psychologischer Bericht verfasst und zur Begutachtung an die private Krankenversicherung oder die Beihilfestelle geschickt. Nach der Bewilligung durch die Versicherung kann mit der Psychotherapie begonnen werden.